GVSH Corona-Update vom 25.01.2021
Die neue, ab Montag, den 25. Januar 2021 bis Sonntag, den 14. Februar 2021 gültige Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (hier der Link) beinhaltet bezogen auf die unter §11 Sport getroffenen Entscheidungen keine positiven Neuerungen für den Golfsport in Schleswig-Holstein. Sportanlagen sind für die Sportausübung weiterhin zu schließen. Eine Aufhebung der Schließung der Golfanlagen bis zum Ende der Gültigkeit dieser Verordnung ist nicht wahrscheinlich.
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