Information der Behörde für Inneres und Sport / Hamburg nach Gesprächen mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein
Bis zum 4. Mai 2020 gelten in Schleswig-Holstein Einschränkungen für den Sportbetrieb. Sollten nach dem 4. Mai Lockerungen im Sportbetrieb gelten, wäre ein Grenzübertritt von Hamburger Sportlerinnen und Sportlern nach Schleswig-Holstein hauptsächlich zum Zweck des Sporttreibens auf einer vereinseigenen Anlage – aus heutiger Sicht - nicht als Form des Tourismus anzusehen und würde daher zulässig sein. Die dann geltenden Abstandsregelungen und die gängigen Hygieneempfehlungen wären zu berücksichtigen. Zunächst ist aber bis zum 4. Mai abzuwarten, ob an den derzeit geltenden Regelungen festgehalten wird oder ob es den Sport betreffend zu Lockerungen kommt.